Monatsarchiv für März 2010

Nichtig!

Endlich. Es war also soweit. Am Dienstag um 10:10 Uhr hat der (mittlerweile leider ehemalige) Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier eine letzte schallende Ohrfeige an die Berliner Politik verteilt. Die erlassenen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind nichtig und alle angesammelten Daten sind umgehend zu löschen! Erst einmal: Danke dafür!

Viel wurde seitdem geschrieben. Das Problem nach so einem Urteil ist, alle Informationen, die auf einen niederprasseln zu sortieren und vor allen Dingen richtig zu Deuten. Plötzlich ist jeder Jurist und meint, seine eigene Meinung im Karlsruher Machtwort wiederzufinden. Natürlich gilt das auch für Kläger und Beklagte. Ich versuche nun, aus diesem ganzen Chaos die Punkte herauszufischen, die für mich beim VDS-Urteil von Belang sind. Ich möchte hier auch niemanden mit dem Urteil im Wortlaut oder der Pressemitteilung langweilen. Beides findet man selbstverständlich auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts.

Die großen Provider begannen direkt nach der Urteilsverkündung mit dem löschen der Daten. Interessant ist dabei die Größenordnung der Ansammlung. So hat die Telekom beispielsweise viel weniger Daten als 1&1. Weitere Informationen über die Löschung gibt es hier. Wenn man bedenkt, dass es sich um reine Logdateien handelt, dann sind z.B. 19TB an Daten schon beachtlich.

Dies bringt mich direkt zum nächsten Punkt: Was wird denn jetzt eigentlich noch geloggt?
VOR der VDS sah das ganze so aus:

Für Zeit- und Volumenkunden wurden Daten bis zur Rechnungsstellung aufgehoben und für Flatratekunden gar nicht, d.h. diese Daten wurden sofort nach der Trennung der Internetverbindung gelöscht. Eine Ausnhame machte hier die Telekom und wird sie voraussichtlich auch weiterhin machen: Hier werden auch die Daten von Flatratekunden 7 Tage aufbewahrt. Was vom Konzern als “Schutz vor Spam, Viren und Trojanern” gerechtfertigt wird, ist im Grunde nur ein Zugeständnis an die Musik- und Filmindustrie. Hier muss jeder selbst entscheiden, was er davon hält.

Nach dem Urteil scheiden sich allerdings die Geister. Während die einen noch im Freudentaumel schwelgen, sind die anderen bitter enttäuscht. “Ja, aber, die Richter haben das Sammeln von Daten selbst nicht als verfassungswidrig erklärt, nur das Gesetz in der aktuellen Form! Das heißt, die Politik muss sich nur an die Vorgaben halten, dann tritt das Gesetz wieder in Kraft!” *mimimi*

Dies mag sein. Dennoch habe ich hier ein gewisses Vertrauen in die Karlsruher Richter. Während bei Gulli bereits diskutiert wird, ob die hohen Kriterien an das neue Gesetz überhaupt erfüllbar sind, erinnere ich mich an ein Interview mit einem Verfassungsrichter (dass ich leider nicht mehr finde -.- ). Hier wurde sinngemäß gesagt: “Wenn wir juristisch nichts gegen ein Gesetz tun können, dann machen wir es in der Durchführung einfach so komplex und teuer, dass kein Mensch es mehr anwenden möchte.” Insofern traue ich dem Bundesverfassungsgericht schon zu, dass hier mitgedacht wird.

Also, wie sieht die Welt denn nach dem Urteil aus?
Wie oben bereits erwähnt, werden Daten gar nicht, bis zur Rechnungslegung oder 7 Tage gespeichert. Ja, mir ist bewußt, dass z.B. die Contentindustrie jederzeit gem. des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch meine Klardaten erfragen darf. VORSICHT: Dies war auch VOR der VDS schon so. Und die Daten, die hier erfragt werden stammen NICHT aus dem VDS-Pool. Es sind gänzlich verschiedene Datenhalden, in denen hier gewühlt wird. Und aktuell sieht es so aus: Wo nichts ist, kann man nicht wühlen.

Im Moment heißt es schlicht und einfach: Abwarten! Warten, was da aus Berlin als Reaktion kommt. Zerpflücken können wir es dann, wenn es soweit ist.
Man kann es drehen und wenden wie man will. Es WAR ein Sieg für uns. Was schlimmeres, als ein Gesetz komplett für nichtig zu erklären, kann das Verfassungsgericht nicht machen.

Ich komme dann langsam zum Ende, auch wenn ich wahrscheinlich die Hälfte vergessen habe. Zum Abschluss möchte ich aber noch etwas klarstellen:

Auch im Freundeskreis kam in den letzten Tagen so das Gespräch wieder auf die Piratenpartei. “Naja, war ja eh nur so’n Hype…” War es das? Gut, außerhalb des Wahlkampfes ist es natürlich sehr viel stiller. Aber gerade im Hinblick auf das Karlsruher Urteil stellst sich für mich die Frage: Wie wäre das ohne die Piraten, ohne den Widerstand aus der Bevölkerung, ohne die 35.000 Verfassungsbeschwerden (Danke auch an den AK Vorrat!) gelaufen? Gut, ein Verfassungswidriges Gesetz ist auch ohne Rückendeckung verfassungswidrig. Aber ich sehe rückblickend immer noch sehr viel Potenzial in den Piraten und im Widerstand an sich. Es gibt Leute da draussen, die bereit sind, für ihre Rechte einzustehen. Das ist Fakt. Und eine “kleine” Gruppe von Gegnern ist besser als gar keine. Es hat gereicht, um viele Leute auf unsere Ziele aufmerksam zu machen. Dies geht nicht von heute auf morgen. Insofern bin ich gespannt, was die Zukunft bringt.

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Anarchox am 06. März 2010 in IT-Krempel, Politisches